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Eine ausgewogene Helligkeit am Arbeitsplatz hat entscheidenden Einfluss darauf, wie konzentriert und produktiv Sie arbeiten können und spielt darüber hinaus eine wichtige Rolle für den Arbeitsschutz. Für feinmechanische Arbeiten gelten dabei andere Regeln als für Bildschirmarbeit; in einer Produktionshalle herrschen andere Bedingungen als in einem Büro mit grossflächigen Fensterfronten. In diesem Ratgeber finden Sie die wichtigsten Informationen über Gestaltungsmöglichkeiten und Vorschriften für die richtige Beleuchtung am Arbeitsplatz.

Warum ist eine gute Arbeitsplatzbeleuchtung so wichtig?

Richtig ausgeleuchtete Räumlichkeiten an der Arbeitsstelle sind vor allem für drei Dinge wichtig:

  1. Sie ermöglichen ein konzentriertes Arbeiten
  2. Sie sollen akute Gefahrensituationen und Arbeitsunfälle verhindern
  3. Sie sollen Gesundheitsschäden entgegenwirken, die sich schleichend entwickeln können

Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung der jeweiligen Arbeitsstätte sollte die optimale Beleuchtung für Arbeitsplätze so gewählt werden, dass das Sehen leichtfällt und die Augen nicht zu stark beansprucht werden. Das hat verschiedene Wirkungen: Zum einen wirkt es sich auf das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeitenden aus.

Andererseits gewährleistet es eine grösstmögliche Sicherheit und Qualität der Arbeit. Denn mit einer guten Ausleuchtung ist es möglich, Arbeitsaufgabenermöglicht die sorgfältig und korrekt auzuführen. Fehler oder Gefahrenquellen sind deutlich zu erkennen, sodass Mitarbeitende frühzeitig Korrekturen bzw. Sicherheitsmassnahmen ergreifen können: Die Unfallgefahr sinkt deutlich.

Ausserdem können Sie durch eine angemessene Lichtstärke am Arbeitsplatz die Aufmerksamkeit steigern, Mitarbeitende bleiben den ganzen Tag über konzentriert und leistungsfähig. Aus diesen Gründen ist die Beleuchtung ein wichtiger Aspekt für die Ergonomie am Arbeitsplatz.

Farbtemperatur, Lichtfarbe und Beleuchtungsstärke: Einfluss auf die optimale Beleuchtung

Nicht nur Tageslicht, auch die Lichtfarbe bzw. Farbtemperatur hat einen Einfluss auf das Wohlbefinden.

Grundsätzlich gilt: Je höher die Lichtfarbe ist, desto stärker wird der menschliche Biorhythmus aktiviert.

LichtfarbeWirkung auf MenschenFarbtemperatur (Kelvin)  
Warmweiss (ww)Entspannend, dämpfend< 3300 K  
Neutralweiss (nw)Sachlich, nüchtern3300 – 5000 K  
Tageslichtweiss (tw)Aktivierend, leistungsfördernd>5300 K

Eine Farbtemperatur von etwa 6000 Kelvin (Tageslichtweiss) kann bereits als zu grell empfunden werden. Für eine optimale Beleuchtung im Büro eignen sich die Lichtfarben Warmweiss, Neutralweiss oder Tageslichtweiss mit einem hohen Blauanteil.

Ebenso relevant für eine optimale Beleuchtung am Arbeitsplatz ist die Beleuchtungsstärke. Für herkömmliche Büroarbeitsplätze sowie ergonomische Steharbeitsplätze im Büro werden je nach Tätigkeit unterschiedliche Beleuchtungsstärken empfohlen. Tipp: Um im Büro Energie zu sparen, verwenden Sie LED-Leuchtmittel.

Die Tabelle zeigt einen Überblick über die empfohlenen Beleuchtungsstärken:

TätigkeitBeleuchtungsstärke (mindestens)  
Kopieren, Ablage300 lx  
Lesen, Schreiben500 lx  
Technisches Zeichnen (manuell)750 lx  
Archivieren200 lx  

Grundsätze für die optimale Beleuchtung am Arbeitsplatz

Wie Sie den Lichteinfall bestmöglich gestalten können, hängt von den räumlichen Bedingungen und der auszuführenden Tätigkeit ab. Für Lichtquellen im Büro gelten andere Vorschriften als für einen Arbeitsplatz in der Werkstatt oder im Labor. Doch es gibt einige allgemeingültige Grundsätze:

  1. Sorgen Sie für möglichst viel Tageslicht am Arbeitsplatz

    viel Tageslicht für eine natürliche Beleuchtung am arbeitsplatzTageslicht ist künstlichem Licht immer vorzuziehen, weil sich die positive Wirkung auf die Gesundheit nicht mit künstlichen Leuchtmitteln erzeugen lässt. Deshalb sollten Arbeitsplätze möglichst nah an einem Fenster eingerichtet werden.

  2. Fenster oder Oberlichter sind gut geeignet

    Natürliche Beleuchtung am Arbeitsplatz durch Fenster und OberlichterTageslicht kann durch Fenster oder Oberlichter im Dach kommen. Das Glas sollte die natürliche Lichtfarbe möglichst nicht verändern.

  3. Vermeiden Sie Blendung und Reflexionen

    seitliche Beleuchtung am ArbeitsplatzBlendungen und Reflexionen beeinträchtigen die Sehkraft. Sorgen Sie für seitlichen Lichteinfall und bringen Sie gegebenenfalls Storen oder Rollos gegen direkte Sonneneinstrahlung an.

  4. Vermeiden Sie harte Schatten

    harte Schatten bei der Beleuchtung am Arbeitsplatz vermeidenDas Licht sollte möglichst von oben und/oder aus mehreren Richtungen kommen, um harte Schatten zu vermeiden und den Arbeitsplatz gleichmässig auszuleuchten. Verteilen Sie Lichtquellen deshalb gleichmässig im Raum.

  5. Passen Sie den Lichteinfall an die Tätigkeit an

    Die Helligkeit bei der Beleuchtung am Arbeitsplatz anpassenDie Helligkeit der Beleuchtung am Arbeitsplatz sollte optimal an die jeweilige Tätigkeit und die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeitenden angepasst werden können. Für kleinteilige Arbeiten, die die Augen besonders fordern (z. B. feinmechanische Reparaturen oder das Lesen klein gedruckter Texte), sollte an jedem Arbeitsplatz eine Schreibtischlampe mit einem ausreichend starken Leuchtmittel stehen.

  6. Vermeiden Sie flimmerndes Licht

    Flimmernde Beleuchtung am Arbeitsplatz vermeidenFlimmerndes oder pulsierendes Licht sollte unbedingt vermieden werden, da es die Augen stark beansprucht, zu Übermüdung und einer erhöhten Unfallgefahr führen kann.

Die optimale ergonomische Beleuchtung eines Bildschirmarbeitsplatzes kann in der Praxis zum Beispiel so aussehen:

Die optimale Beleuchtung am Arbeitsplatz

Welche Bedeutung hat Tageslicht am Arbeitsplatz?

Die positiven Wirkungen, die Tageslicht auf den menschlichen Organismus hat, sind unbestritten. Es regelt nicht nur den Biorhythmus, sondern stärkt das Immunsystem, schützt vor psychischen Erkrankungen und steigert die Leistungsfähigkeit.

Damit diese Effekte auftreten, wird empfohlen, einen Tageslichtquotienten von 2 Prozent (bei Dachoberlichtern 4 Prozent) zu erreichen. Das bedeutet, dass die Beleuchtungsstärke im Raum mindestens 2 Prozent der Beleuchtungsstärke im Freien betragen sollte. Alternativ ist es auch möglich, dass das Verhältnis verglaster, lichtdurchlässiger Flächen zur Raumgrundfläche mindestens 1:10 beträgt.

Doch Tageslicht kann auch Nachteilemit sich bringen, zum Beispiel bei direkter Sonneneinstrahlung durch das Fenster. Zu helle natürliche Beleuchtung am Arbeitsplatz beansprucht die Augen genauso stark wie unzureichende Lichtquellen; ganz besonders, wenn Sie direkt geblendet werden oder Reflexionen auf dem Bildschirm entstehen. Mit einer entsprechenden Verdunkelung durch Rollläden oder Jalousien beugen Sie nicht nur Reflexionen vor, sondern vermeiden auch zu grosse sommerliche Hitze am Arbeitsplatz.

Künstliche Lichtquellen bei zu wenig Tageslicht am Arbeitsplatz

Gegenüber den zahlreichen Vorteilen des Tageslichts fallen die Nachteile kaum ins Gewicht. Im Gegenteil: Ist aufgrund baulicher oder produktionsspezifischer Besonderheiten kein Tageslicht vorhanden und nur die Beleuchtung mit künstlichen Lichtquellen möglich, muss ein Ausgleich für das fehlende Tageslicht geschaffen werden, z. B.:

  • die Einrichtung eines Pausenraums oder einer Kantine mit Tageslicht
  • eine Verlängerung der Pausenzeit, die die Mitarbeiter im Freien verbringen können.

Allein die Beleuchtung am Arbeitsplatz mit Tageslichtlampen ist kein ausreichender Ersatz!

Gesetze und Vorschriften für die Arbeitsplatzbeleuchtung

Die gesetzliche Grundlage für die Gestaltung von Arbeitsplätzen ist das Arbeitsgesetz (ArG) mitsamt seinen Verordnungen. Die darin festgelegten Regelungen sollen dabei helfen, Arbeitsstätten so einzurichten, „dass Gesundheitsgefährdungen und Überbeanspruchungen der Arbeitnehmer nach Möglichkeit vermieden werden.“ (Art. 6 ArG). Die konkreten Vorschriften für die optimale Beleuchtung am Arbeitsplatz finden Sie in der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz, Kapitel 15 . Dort ist unter anderem festgehalten, dass:

  • Arbeitsräume möglichst Tageslicht haben und die Sicht nach draussen ermöglichen sollen.
  • in Pausen- und Aufenthaltsräume sowie Kantinen möglichst Tageslicht herrscht.
  • Lichtstärke und -einfall an die auszuführende Tätigkeit angepasst werden können (sowohl bei Tageslicht, als auch bei künstlichem Licht).
  • eine ausreichend Notbeleuchtung vorhanden sein muss, wenn der Ausfall der normalen Beleuchtung eine Gefährdung der Mitarbeiter darstellt.

In der Verordnung finden Sie konkrete Angaben zu Punkten wie Lichtstärke, Blendung, Farbwiedergabe, Schatten, etc. und das sowohl für Tageslicht als auch künstliche Lichtquellen.

FAQ zur Beleuchtung am Arbeitsplatz

Warum ist eine gute Beleuchtung am Arbeitsplatz wichtig?

Eine gute Ausleuchtung ermöglicht die sorgfältige und korrekte Ausführung der jeweiligen Arbeitsaufgabe. Fehler oder Gefahrenquellen sind deutlich zu erkennen, sodass Mitarbeiter frühzeitig Korrekturen bzw. Sicherheitsmassnahmen ergreifen können. Die Unfallgefahr sinkt dadurch deutlich. Ausserdem wird durch eine angemessene Lichtstärke am Arbeitsplatz das allgemeine Wohlbefinden gesteigert und die Mitarbeiter bleiben den ganzen Tag über konzentriert und leistungsfähig.

Ist Tageslicht am Arbeitsplatz vorgeschrieben?

In der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz, Kapitel 15 ist festgehalten, dass Tageslicht einer künstlichen Lichtquelle immer vorzuziehen ist, weil sich die positive Wirkung auf die Gesundheit nicht mit künstlichen Leuchtmitteln erzeugen lässt. Ist die optimale Beleuchtung mit Tageslicht an einem Arbeitsplatz aufgrund baulicher oder produktionsspezifischer Besonderheiten nicht möglich, sollte ein Ausgleich geschaffen werden. Das kann zum Beispiel die Einrichtung eines Pausenraums oder einer Kantine mit Tageslicht sein oder eine Verlängerung der Pausenzeit, die die Mitarbeiter im Freien verbringen können.

Welche Beleuchtungsstärke ist am Arbeitsplatz optimal?

Auf die Frage nach der geeigneten Beleuchtungsstärke für Ihren Arbeitsplatz finden Sie in der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz, Kapitel 15 konkrete Antworten. Dort sind die Beleuchtungsanforderungen für sämtliche Arbeitsbereiche in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen aufgelistet. Die geforderten Mindestwerte für Arbeitsbereiche unterscheiden sich dabei signifikant. In Arbeitsräumen ohne manuelle Tätigkeiten muss beispielsweise mit mindestens 50 lx (Lux) ausgeleuchtet werden, während bei einem PC-Arbeitsplatz die Beleuchtung mindestens 500 lx stark sein muss.

Bildquellen:
© gettyimages.de – alvarez