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Flucht- und Rettungswege gehören zu den sogenannten sicherheitsrelevanten Schutzmassnahmen in öffentlichen Gebäuden. Damit sich Mitarbeitende, Besucherinnen und Besucher in Gefahrensituationen schnellstmöglich in Sicherheit bringen und helfen können, müssen diese Wege in einem Flucht- und Rettungsplan erfasst werden. Der Plan wird an entscheidenden Stellen ausgehängt und zeigt in einem schnell erfassbaren Schema alle relevanten Informationen für den Notfall an.
Sie können mit der Anfertigung externe Sachverständige beauftragen oder sie selbst vornehmen. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Inhalte und gesetzlichen Verordnungen.
Welche Betriebe müssen einen Flucht- und Rettungsplan erstellen?
Die Gesetzestexte sagen, dass es abhängig von der Art des Gebäudes ist, in welchen Fällen ein Flucht- und Rettungsplan erstellt werden muss und wie die Flucht- und Rettungswege anzulegen sind.
Ausserdem können Behörden einen solchen Plan für die Erteilung von Baugenehmigungen oder im Rahmen eines Konzepts zum betrieblichen Brandschutz fordern.
Fakt ist zudem, dass ein Flucht- und Rettungsplan bei Unglücken wie einem Brandfall oder einem Arbeitsunfall Leben retten kann. Von daher sollten Sie den Aufwand nicht scheuen und allen Mitarbeitende und Besuchende Ihres Unternehmens grösstmöglichen Schutz und Sicherheit bieten.
So gehen Sie vor: Welche Informationen gehören in den Flucht- und Rettungsplan?
Ein Flucht- und Rettungsplan muss alle Informationen enthalten, die es den Personen im Gebäude ermöglichen, sich selbst oder andere in einer Gefahrensituation schnellstmöglich in Sicherheit zu bringen. Folgende sechs Elemente sollte Ihr Flucht- und Rettungsplan beinhalten:
- Detailplan
Den grössten Raum nimmt ein schematischer Grundriss ein, der die Umgebung des Standorts darstellt. Dabei kann es sich um die gesamte Etage, einen Gebäudeflügel oder, wenn es der Massstab erlaubt, das ganze Betriebsgebäude handeln.
Wichtig ist, dass die Lage der Perspektive von Betrachtenden entspricht und Fluchtwege farblich hervorgehoben sind. Pfeile zeigen die optimale Bewegungsrichtung zum nächsten Notausgang an. Ausserdem sind die Standorte von Feuerlöschern im Betrieb, Erste-Hilfe-Vorrichtungen, Treppen und Lifts mit Piktogrammen eingezeichnet. - Übersichtsplan
Wenn der Detailplan nicht die gesamte Betriebsanlage abbilden kann, wird der Detailausschnitt in einer schematischen Darstellung der Anlage farbig markiert, sodass betrachtende Personen auf einen Blick einschätzen können, wo sie sich befinden. In diesem Überblick sind an das Betriebsgelände angrenzende Strassen, Gebäude und Freiflächen gekennzeichnet; ein Piktogramm markiert den allgemeinen Sammelplatz für die Belegschaft.
- Legende
In der Legende werden alle verwendeten Piktogramme und Abkürzungen eindeutig erläutert.
- Verhalten im Brandfall
In diesem Informationskasten wird Schritt für Schritt dargestellt, was im Brandfall zu tun ist. Er enthält unter anderem die Telefonnummer der Feuerwehr und die wichtigsten Angaben zur Brandmeldung.
- Verhalten bei Unfällen
Der zweite Infokasten enthält die Verhaltensregeln bei Betriebsunfällen. Neben der Telefonnummer der Sanität finden sich hier Informationen zur Unfallmeldung und in welcher Reihenfolge weitere Massnahmen zu ergreifen sind.
- Angaben zur Erstellung des Plans
Im Unglücksfall unwichtig und deshalb verhältnismässig klein ist ausserdem vermerkt, wer den Plan erstellt hat und auf welches Gebäude bzw. welchen Gebäudeteil er sich bezieht. Ausserdem muss hier das Datum der Erstellung auftauchen, damit die Aktualität jederzeit geprüft werden kann.
Darauf sollten Sie achten: formelle Vorgaben an einen Flucht- und Rettungsplan
Genauso wichtig wie der Inhalt ist, wie die Informationen dargestellt werden. Bieten Sie flexible Arbeitsplätze für Ihre Mitarbeitenden an oder befinden sich häufig betriebsfremde Personen in Ihren Räumlichkeiten,ist es besonders wichtig, dass sich alle Menschen bestmöglich orientieren können. Hierfür muss der Plan bestimmte Anforderungen erfüllen:
- farbiges Layout auf weissem Untergrund
- deutliche Erkennbarkeit (ggf. hinterleuchtet oder aus nachleuchtenden Materialien)
- Überschrift „Flucht- und Rettungsplan“ in Landessprache
- falls aufgrund von Geschäftszweig oder Mitarbeiterstruktur erforderlich, sind mehrsprachige Pläne zu erstellen
- Überschrift muss mindestens 7 % der Länge der kürzeren Blattseite betragen; alle übrigen Symbole müssen mindestens 7 mm, Buchstaben mindestens 2 mm gross sein
- Markierung für Standort der betrachtenden Person einzeichnen
- standortgenaue Kennzeichnung von Erste-Hilfe-Ausrüstung und Feuerlöschern
- Ausrichtung des Detail- und Übersichtsplans muss der Blickrichtung von Betrachtenden entsprechen
- Kennzeichnung von mindestens einer Sammelstelle nach ISO-3864-1 ist zwingend notwendig
Bringen Sie den Plan in 1,60 m Höhe (vom Boden zur Planmitte) an stark frequentierten Stellen an, z. B. an Türen, in Gängen oder Treppenzugängen. Zusätzlich zum gut sichtbaren Flucht- und Rettungsplan sollten Sie im Gebäude mit entsprechenden Sicherheitskennzeichen darauf aufmerksam machen, wo sich Flucht- und Rettungswege, Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Produkte befinden.
Zusammenhang zwischen Gebäudegrösse, Format und Massstab des Plans
Abhängig von der Gebäudelänge sollte der Flucht- und Rettungsplan mindestens im Format DIN A3 erstellt werden, Details und Hinweise zum Massstab finden Sie in der Tabelle.
Gebäudelänge in m | Format: hoch oder quer | Massstab | Grösse / DIN-Format |
---|---|---|---|
Bis 40 | Querformat | 1:1000 | A3 |
Bis 28 | Hochformat | 1:1000 | A3 |
Bis 58 | Querformat | 1:1000 | A2 |
Bis 40 | Hochformat | 1:1000 | A2 |
Bis 200 | Querformat | 1:250 | A2 |
Bis 150 | Hochformat | 1:250 | A2 |
Erstellen Sie mehrere Flucht- und Rettungsplänen für dieselbe bauliche Anlage, sollten Sie für alle den gleichen Massstab wählen. Einzelne detaillierte Elemente wie Treppen oder Flure können Sie in einem grösseren Massstab darstellen.
Wer darf einen Flucht- und Rettungsplan erstellen?
Da im Ernstfall Leben von ihm abhängen, sollten Sie sich im Arbeitsschutz oder bestenfalls im betrieblichen Brandschutz auskennen, wenn Sie den Plan selbst erstellen möchten. Im Idealfall können Sie das durch entsprechende Qualifikationen nachweisen.
Einen Flucht- und Rettungsplan selbst zu erstellen, kann eine Herausforderung darstellen, denn Sie müssen viele Normen und Details berücksichtigen. Dieses Problem umgehen Sie, indem Sie den Fluchtplan mit einer speziellen Software anfertigen. Dort sind die entsprechenden Vorgaben bereits im Programm hinterlegt, sodass Layout und Kennzeichnungen automatisch den Richtlinien entsprechen.
Fluchtplan regelmässig prüfen und überarbeiten
Flucht- und Rettungspläne müssen regelmässig überprüft werden. Sollten Sie bauliche Veränderungen vornehmen, durch die sich Flucht- und Rettungswege verändern, müssen die Pläne sofort aktualisiert werden.
Sie sollten zudem regelmässig alle Mitarbeitenden über das Verhalten in Brand- und Notfällen schulen und die reibungslose Räumung der Arbeitsstätte üben. Eine Schulung sollten Sie ebenfalls durchführen, wenn Fluchtwege sich geändert haben.
Auf welchen gesetzlichen Vorschriften beruht ein Flucht- und Rettungsplan?
Jedes arbeitgebende Unternehmen ist dazu verpflichtet, für die Sicherheit der Angestellten zu sorgen und sie vor allen Gefahren für Leben und Gesundheit, die bei Ausübung der Arbeit auftreten können, zu schützen. Diese im Arbeitsgesetz eher allgemein formulierte Pflicht wird in Bezug auf Fluchtwege und Sicherheitseinrichtungen in den folgenden Gesetzen und konkretisiert:
- Die Artikel 29 und 36 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) fordern, dass das arbeitgebende Unternehmen Massnahmen in Bezug auf Brandgefahr zum Schutz der Angestellten trifft.
- Die Brandschutzrichtlinie „Flucht- und Rettungswege“ der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen beschreibt die Anforderungen an die Flucht- und Rettungswege, die in der Schweiz je nach Art des Gebäudes gelten.
- In den Normen ISO 23601 und SN EN ISO 7010 sind sämtliche formalen Anforderungen festgelegt. Das betrifft neben den Inhalten unter anderem Format, Schrift- und Abbildungsgrösse, Gestaltungsgrundlagen wie Layout und Farbgebung sowie Vorgaben zur Prüfung und Überarbeitung.
FAQ zum Thema Flucht- und Rettungsplan erstellen
Die Brandschutzrichtlinie „Flucht- und Rettungswege“ der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen beschreibt die Anforderungen, je nach Art der Gebäude, an die Fluchtwege hinsichtlich Anordnung, Bemessung, Beschaffenheit, technischen Ausrüstungen und Freihaltung. Die Brandschutzvorschriften der VKF sind schweizweit verbindlich.
Ein Flucht- und Rettungsplan muss alle Informationen enthalten, die es den Personen im Gebäude ermöglichen, sich selbst oder andere in einer Gefahrensituation schnellstmöglich in Sicherheit zu bringen. Er besteht aus:
1. Detailplan der Umgebung des entsprechenden Standorts
2. Übersichtsplan der Betriebsanlage mit umliegenden Strassen und Gebäuden
3. Legende aller verwendeten Piktogramme und Abkürzungen
4. Infokasten zum Verhalten im Brandfall
5. Infokasten zum Verhalten bei Unfällen
6. Angaben zur Erstellung des Plans
Um einen Flucht- und Rettungsplan zu erstellen, müssen Sie sich gut im Arbeitsschutz, im betrieblichen Brandschutz und mit den Normen ISO 23601 und SN EN ISO 7010 auskennen. Falls weder Sie noch einer Ihrer Mitarbeitenden sich gut genug auskennt, bieten verschiedene spezialisierte Firmen Unterstützung bei der Ausarbeitung von Flucht- und Rettungsplänen an.
Bringen Sie den Plan in einer Höhe von ca. 1,60 Meter an – gemessen vom Boden etwa zur Planmitte. Wählen Sie eine stark frequentierte Stelle etwa im Hauseingang, Gang oder Treppengebäude.
Bitte beachten Sie: Die hier erwähnten Vorschriften sind nur eine Auswahl der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben. Detaillierte Informationen lesen Sie dazu in den aufgeführten und ggf. weiteren Vorschriftensammlungen und Gesetzestexten nach. Bei der konkreten Umsetzung im Betrieb können und sollten im Zweifel außerdem Sachverständige hinzugezogen werden.
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