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Gabelstapler überzeugen im täglichen Einsatz durch ihre praktischen Eigenschaften: Sie sind wendig, belastbar und können Waren in unterschiedlichste Höhen ein- und ausstapeln. Diese Stärken können allerdings ein Sicherheitsrisiko darstellen – vor allem bei unsachgemässer Nutzung oder nicht ausreichender Befähigung zum Fahren eines Gabelstaplers. Um das Unfallrisiko so gering wie möglich zu halten, gelten für Stapler besondere Sicherheitsvorschriften.
Im Ratgeber erfahren Sie, welche Stapler Sie mit und ohne Staplerschein fahren dürfen, in welchen Situationen die Unfallgefahr besonders hoch ist, wie Sie die Sicherheit beim Umgang mit Staplern erhöhen können und welche gesetzlichen Vorschriften für das Gabelstaplerfahren gelten.
In diesem Beitrag finden Sie einen Überblick über Richtlinien und Sicherheitshinweise, die sich auf Gabelstapler – sogenannte Gegengewichtsstapler – beziehen. Flurfördermittel wie Hubwagen oder Hochhubwagen werden nicht behandelt.
Arbeitsunfälle mit dem Gabelstapler: Was gefährdet die Sicherheit am häufigsten?
Häufige Gefahrenquellen bei der Bedienung von Staplern sind ein mögliches Umkippen des Staplers bei Wende- und Bremsmanövern, Kurvenfahrten, schnellen Richtungswechseln oder Schwerpunktverlagerungen der transportierten Güter. Zudem fahren Gabelstapler mit nach vorn herausragenden Gabelzinken – und das mit Geschwindigkeiten bis zu 20 km/h.
Somit sind nicht nur die Masse von Staplern im Verhältnis zur Arbeitsgangbreite entscheidend für die Sicherheit im Lager, sondern auch das Fahrverhalten der fahrzeugführenden Person. In der aktuellen Statistik der Unfälle mit Staplern und anderen Flurförderzeugen der SUVA sind Arbeitsunfallgeschehen zwischen 2005 und 2021 zusammengefasst.
Ausserdem zeigt die Unfallstatistik der DGUV einen noch detaillierteren Überblick über die Ursachen häufiger Unfallgeschehen im Zusammenhang mit Staplern.
Unfallgeschehen | Ursachen |
---|---|
Anfahrunfälle, bei denen der Stapler einen Dritten verletzt | • zu hohe Geschwindigkeit • ungenügende Sicht • fehlende Bodenmarkierung • enge Gänge und Rangierbereiche • Unaufmerksamkeit oder Fahrlässigkeit der fahrenden oder der geschädigten Person |
Stapler kippt beim Anheben der Last oder in einer Kurve | • Überschreitung der zulässigen Traglast • ungleichmässige Lastverteilung • zu hohe Geschwindigkeit |
Absturz der Ladung | • Ladung unzureichend gesichert • Kleinteile lösen sich • Verpackung fehlerhaft |
Verletzungen der Gelenke, Sehnen und Bänder beim Auf- oder Absteigen vom Stapler | • Absprung aus grosser Höhe • unebener Untergrund • Abrutschen von Stufen |
Während Verletzungen beim Auf- und Absteigen nur die Personen betreffen, die den Stapler führen, können ein kippender Stapler, herabstürzende Lasten und Anfahrunfälle auch unbeteiligte Dritte gefährden und verletzen. Besonders gefährlich ist das, wenn Waren aus grosser Höhe herabfallen, etwa im Hochregallager. Daher sollten nicht nur die fahrzeugführenden Personen regelmässige Sicherheitsunterweisungen erhalten. Vielmehr ist es wichtig, dass das gesamte Personal über den Umgang mit Arbeitsmitteln im Lager sowie insbesondere die Sicherheit beim Staplerbetrieb aufgeklärt wird. Sorgen Sie zudem für eine gut sichtbare Sicherheitskennzeichnung.
Sicher Gabelstapler fahren: Diese 12 Punkte minimieren das Unfallrisiko

Beachten Sie folgende Hinweise, um Unfälle zu vermeiden und einen Gabelstapler sicher zu bedienen:
- Bedienung von Gabelstaplern nur von befugten Personen
Gabelstapler sollten nur von befugten Personen mit entsprechender Ausbildung und schriftlicher Beauftragung durch den Betrieb geführt werden. Schützen Sie den Stapler vor unbefugten Zugriffen, indem der Schlüssel immer abgezogen und an einem sicheren Ort aufbewahrt wird. Je nach Modell und Ausführung lässt sich der Stapler auch über Chipkarten oder PIN-Codes gegen unbefugten Zugriff absichern.
- Sicherheitsunterweisungen für Angestellte am Gabelstapler durchführen
Gründliche und regelmässige Unterweisungen erinnern Ihre Angestellten daran, welche Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Staplern gelten und wie diese in der Praxis umzusetzen sind.
- Betriebsanweisung zum Verhalten in Arbeitsbereichen mit Staplerbetrieb aushängen
Diese Betriebsanweisung dient als Basis für die Schulung aller Mitarbeitenden und wird anschliessend an den entsprechenden Stellen im Betrieb ausgehängt.
- Persönliche Schutzausrüstung im gesamten Arbeitsumfeld bereitstellen
Zur persönlichen Schutzausrüstung gehört das Tragen von Schutzhelm, Sicherheitsschuhen und Warnweste (im Aussenbereich).
- Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung des Staplers vor dem Arbeitsantritt durchführen
Technische Mängel können Sie mit einer täglichen Sicht- und Funktionsprüfung direkt vor dem Einsatz erkennen und den defekten Stapler bei Bedarf aus dem Verkehr ziehen. Die Prüfung muss auch für alle Anbaugeräte durchgeführt werden.
- Regelmässige Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten ausführen
Der Hersteller oder entsprechend zertifizierte Unternehmen führen die Jahresprüfung (FEM-Prüfung) sowie Wartungsarbeiten im Rahmen von Wartungsverträgen durch, damit Gabelstapler vorschriftsmässig funktionieren. Der Prüfnachweis wird mit einer Plakette am Stapler ausgewiesen. Ohne einen solchen Prüfnachweis dürfen Sie den Gabelstapler nicht bedienen.
- Vorschriftsmässige Nutzung und Kennzeichnung der Verkehrswege sicherstellen
Verkehrswege müssen breit genug sein, von Hindernissen freigehalten werden und mit Bodenmarkierungen und Warnschildern ausreichend gesichert sein. Werden die Gänge gleichzeitig als Förder- und Fusswege genutzt, ist eine Absperrung empfehlenswert. Panoramaspiegel an Kreuzungen verhindern die Gefahr von Zusammenstössen. Der zusätzliche Einsatz der Hupe beim Abbiegen warnt Mitarbeitende vor.
- Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten
Bewegen Sie den Stapler mit einer maximalen Geschwindigkeit von 8 km/h auf dem Betriebsgelände (bei schwerer Ladung ggf. auch langsamer), damit ein Abbremsen bei unvorhergesehenen Hindernissen sofort möglich ist.
- Für gute Sicht sorgen
Gute Sicht bei der Staplerfahrt gewährleisten Sie, indem Sie immer mit abgesenkter Last fahren. Ist der Sichtbereich dennoch eingeschränkt, sollten Sie den Stapler rückwärts bewegen. Ausserdem ist es sinnvoll, auch bei guter Beleuchtung am Gabelstapler zur Sicherheit das Licht einzuschalten.
- Durch richtiges Fahrverhalten wird Kippgefahr vermeiden
Sie sollten den Stapler nur mit abgesenkter Last bewegen. Rampen und Steigungen müssen gerade angefahren und Gefälle am besten rückwärts bewältigt werden. Damit Gabelstapler bei Kurvenfahrten nicht kippen können, ist auch hier eine gedrosselte Fahrgeschwindigkeit empfehlenswert.
- Überprüfung der Ladung und richtige Ladungssicherung
Die Sicherung der Ladung kann je nach Lastart z. B. mit Gurten oder durch eine geeignete Ladungssicherung mit Stretchfolie erfolgen. Vor der Aufnahme mit den Gabelzinken sollten Sie bei der Palettierung auch die Ladung auf Schäden überprüfen. Antirutschmatten schützen zusätzlich das Transportgut und erhöhen die Arbeitssicherheit.
- Elektronische Fahrerassistenten nutzen
Elektronische Fahrerassistenten verbessern die Sicherheit, indem sie Warntöne bei Kipp-, Kollisions- oder Absturzgefahr abgeben.
Welche Stapler darf man ohne Staplerschein fahren?

Beim Umgang mit Flurförderzeugen ist die Schulung und Ausbildung der fahrzeugführenden Personen eine entscheidende Voraussetzung für die Arbeitssicherheit. Allerdings gelten für bestimmte Stapler-Modelle und Arbeitssituationen jeweils eigene Bestimmungen. Generell gilt:
- Für Flurförderzeuge, die keinen Fahrersitz oder Fahrerstand haben, die also gezogen oder geschoben werden (Kategorie S), brauchen Sie keinen Staplerschein. Dazu gehören zum Beispiel Hochhubwagen mit Mitgängerbetrieb. Solche Stapler dürfen Sie ohne Schein auf dem gesamten Betriebsgelände bewegen.
- Um einen Stapler mit Mitgängerbetrieb zu führen, ist jedoch eine Unterweisung vorgeschrieben, die jedes Jahr stattfinden und schriftlich dokumentiert werden muss.
- Für Stapler mit Fahrersitz oder -stand (Kategorie R) brauchen Sie den Staplerschein, selbst wenn Sie sich damit nur in einer Lagerhalle oder auf dem Betriebsgelände bewegen.
- Voraussetzung für den Staplerschein ist die gesundheitliche und psychische Eignung, die bei einer ärztlichen Untersuchung geprüft wird.
- Um auf öffentlichen Strassen einen Gabelstapler zu fahren, brauchen Sie ausserdem den Führerausweis der Kategorie F.
Den Flurmittelförderschein (umgangssprachlich Staplerschein) können Sie in einer zertifizierten Ausbildungsstätte für Staplerfahrende ablegen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die EKAS-Richtlinie 6518 (Richtlinie zur Ausbildung und Instruktion für Bediener von Flurförderzeugen).
Gabelstapler fahren lernen
Wenn die nötigen Voraussetzungen (Beauftragung des Betriebs und persönliche Eignung) gegeben sind, können Sie sich bei einer zertifizierten Ausbildungsstätte für die Schulung zum Staplerfahrer oder zur Staplerfahrerin anmelden.
Die Grundausbildung besteht aus einem Basismodul und zwei Zusatzmodulen für die gewünschte Stapler-Unterkategorie R1 bis R4. Die Ausbildung dauert in der Regel vier Tage für Erstauszubildende sowie zwei Tage für bereits Erfahrene und beinhaltet neben dem Theorieunterricht auch Praxiseinheiten. Für Erstauszubildende ist ausserdem eine Lernfahrt vorgesehen.
Sowohl Theorie als auch Praxis müssen Sie jeweils mit einer Prüfung abschliessen. Die Theorieprüfung ist eine schriftliche Prüfung mit Multiple-Choice-Fragen. Falls Sie diese nicht bestehen (mehr als 10 % Fehlerpunkte), können Sie die Prüfung wiederholen. Die praktische Prüfung entspricht einem Arbeitsauftrag und beinhaltet eine Prüfungsfahrt sowie einen Prüfungsparcours.
Auch wenn Angestellte bereits einen Staplerschein haben und dadurch formell einen Gabelstapler fahren dürfen, ersetzt das nicht die betriebliche Einweisung an ihrem zukünftigen Arbeitsgerät. Dabei werden spezielle Funktionen des Modells sowie die innerbetrieblichen Vorschriften noch einmal detailliert erklärt.
Ungefähre Kosten für den Staplerschein
Die Kosten für einen Staplerschein fallen unterschiedlich aus, je nach Ausbildungsstätte, Dauer des Seminars und Staplerkategorie. Grundsätzlich liegen sie bei etwa 550 bis 1.200 CHF.
Beispiele für die Kosten eines Staplerscheins: Bei der Schweizerischen Vereinigung für die Berufsbildung in der Logistik kostet der Grundkurs für Stapler der Kategorien R1, R2 und S2 im Rahmen eines zweitägigen Seminars für Mitglieder 690 CHF, für Nichtmitglieder 800 CHF.
Die Kosten sind als ungefähre Richtwerte zu verstehen und dienen lediglich der Orientierung.
Gesetzliche Bestimmungen für das Fahren von Gabelstaplern
Die wichtigste Sicherheitsvorschrift für Gabelstapler ist die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV), insbesondere deren Artikel 6, 7, 8, 9, 11, 32a und 41, sowie die EKAS-Richtline 6518 „Richtlinie zur Ausbildung und Instruktion für Bediener von Flurförderzeugen“.
Eine der zentralen Bestimmungen für den sicheren Betrieb von Gabelstaplern betrifft die Voraussetzungen, die ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin erfüllen muss, um überhaupt einen Stapler der Kategorie R fahren zu dürfen:
- Zunächst ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben.
- Darüber hinaus ist ein spezieller Führerausweis für Gabelstapler notwendig. Die Ausbildung erfolgt durch eine ausbildende Person des eigenen Betriebs oder durch eine zertifizierte Ausbildungsstätte.
- Am Arbeitsplatz hat eine Zusatzinstruktion durch eine Fachperson des eigenen Betriebs oder die entsprechende Ausbildungsstätte zu erfolgen.
Abgesehen von den Anforderungen an die fahrzeugführende Person sollten auch weitere Aspekte beachtet werden, die Sie für den verantwortungsvollen und sicheren Einsatz von Staplern berücksichtigen müssen. Dazu gehören:
- Standsicherheit
- Tragfähigkeit
- Ladungssicherung
- Fahrverhalten (beladen und unbeladen)
- Aufnehmen, Absetzen und Stapeln von Lasten
- Auf- und Absteigen
- Verlassen und Sichern des Gabelstaplers
- Verkehrsführung im Lager und Betrieb (nötige Arbeitsgangbreite, Verhalten im Schmalganglager)
- tägliche Funktionsprüfung vor dem Arbeitseinsatz
- jährliche Sicht- und Funktionskontrolle durch Sachverständige (FEM-Prüfung)
FAQ zum Gabelstaplerfahren
Zu den meisten Arbeitsunfällen im Zusammenhang mit Gabelstaplern kommt es aufgrund schlechter Sicht, Überschreitung der Traglast, falscher Lastenverteilung, unzureichender Ladungssicherung und zu hoher Geschwindigkeit. Diese Faktoren führen im schlimmsten Fall zu Anfahrunfällen, zum Absturz der Ladung oder zum Kippen des Staplers.
Nicht nur beim Fahren von Gabelstaplern ist besondere Vorsicht geboten – die gesamte Bedienung und der Umgang mit dem Flurförderzeug erfordert ein umsichtiges Verhalten. Achten Sie darauf, dass folgende Punkte gegeben sind, um das Unfallrisiko möglichst gering zu halten:
• ausgebildetes und gut geschultes Personal
• regelmässige Funktionsprüfungen des Staplers
• Einhaltung von Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften
• sowie die sorgfältige Ladungssicherung
• und eine umsichtige Fahrweise auf dem Betriebsgelände
Die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV), insbesondere deren Artikel 6, 7, 8, 9, 11, 32a und 41, sowie die EKAS-Richtline 6518 „Richtlinie zur Ausbildung und Instruktion für Bediener von Flurförderzeugen“ regeln alle Aspekte des Einsatzes von Gabelstaplern im Betrieb. Die Regelungen zur Ausbildung und Beauftragung der Staplerfahrerinnen und Staplerfahrer finden Sie ebenfalls in der EKAS-Richtlinie 6518. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Bestimmungen aus dem Arbeitsgesetz (ArG) und dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG).
Grundsätzlich gilt ein Mindestalter von 18 Jahren, um einen Stapler zu bedienen. Ein Pkw-Führerschein legitimiert nicht zum Fahren eines Staplers.
Für Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder -stand wie Gabelstapler oder Teleskoplader (Kategorie R) brauchen Sie den Staplerschein, selbst wenn Sie sich damit nur in einer Lagerhalle oder auf dem Betriebsgelände bewegen. Wollen Sie auf öffentlichen Strassen einen Gabelstapler fahren, brauchen Sie ausserdem den Führerausweis der Kategorie F.
Bitte beachten Sie: Die hier erwähnten Vorschriften sind nur eine Auswahl der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben. Detaillierte Informationen lesen Sie dazu in den aufgeführten und ggf. weiteren Vorschriftensammlungen und Gesetzestexten nach. Bei der konkreten Umsetzung im Betrieb können und sollten im Zweifel ausserdem Sachverständige hinzugezogen werden.
Bildquellen:
© Jungheinrich AG