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Wenn Sie im Betrieb mit potenziell gefährlichen Materialien, Flüssigkeiten oder Gegenständen zu tun haben, gelten strenge Vorschriften für Schutz und Sicherheit – sowohl für Beschäftigte und Besucher bzw. Besucherinnen als auch für die Umwelt. Der Unterschied zwischen Gefahrgut und Gefahrstoff spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle, denn mit der Zuordnung gehen spezifische Regelungen für die Kennzeichnung, den Umgang und die Lagerung mit den jeweiligen Rohstoffen oder Produkten einher. Im Ratgeber lesen Sie, was dieser Unterschied für den Betriebsalltag bedeutet.
Unterscheidung per Definition
Oberflächlich betrachtet scheint es ganz einfach: Gefahrgüter werden transportiert, Gefahrstoffe gelagert. Falsch ist diese Annahme nicht, aber eben auch nicht ganz richtig. Sie suggeriert, dass es sich um dieselben Objekte handelt und die Zuordnung nur davon abhängt, ob sie gerade transportiert werden oder eingelagert sind. Doch nicht jeder Gefahrstoff zählt als Gefahrgut und umgekehrt. Der Unterschied beruht auf spezifischen chemischen und physikalischen Eigenschaften und ist in Gesetzen und Verordnungen genauestens geregelt.
- Als Gefahrstoffe gelten Stoffe oder Gemische, von denen eine Gefahr für Mensch, Tier oder Umwelt ausgeht. Das Gefahrenpotenzial kann Herstellung, Weiterverarbeitung und Verwendung genauso wie die Lagerung eines solchen Stoffs betreffen. Der Umgang mit Gefahrstoffen ist genauestens geregelt, um sowohl plötzliche als auch langfristige Risiken für Gesundheit und Ökosystem kontrollieren bzw. eindämmen zu können. In der Praxis sind Gefahrstoffe meist reine Chemikalien oder Produkte mit chemischen Komponenten. Für jeden Gefahrstoff muss ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden, aus dem hervorgeht, welche Gefahr in welchem Masse besteht.
- Als Gefahrgüter gelten alle Güter, von denen während des Transports eine Gefahr für Mensch, Tier oder Umwelt ausgeht. Das betrifft vor allem Stoffe, die durch unkontrollierte mechanische oder thermische Einwirkungen (z. B. während eines Verkehrsunfalls) gefährlich werden können. Auch hier handelt es sich meistens um Chemikalien sowie Erzeugnisse der chemischen, pharmazeutischen oder kosmetischen Industrie.
Im Betriebsalltag gibt es zahlreiche Stoffe, die beides sind: Gefahrgut und Gefahrstoff – zum Beispiel Gasflaschen. Doch das muss nicht zwangsläufig so sein. Die Definitionen machen klar: Im Unterschied zum Gefahrstoff besteht beim Gefahrgut nur während des Transports eine (erhöhte) Gefahr. Die Einstufung, ob es sich um ein Gefahrgut bzw. einen Gefahrstoff handelt, erfolgt unabhängig voneinander. So kommt es, dass die Beförderung von Gefahrstoffen nicht zwangsläufig ein Gefahrguttransport sein muss.
Unterschied zwischen Gefahrstoff und Gefahrgut am Beispiel
Deutlich wird der Unterschied zwischen Gefahrgut und Gefahrstoff am besten in der Praxis. Zum Beispiel gelten Lithium-Batterien als Gefahrgut, aber nicht als Gefahrstoff. Bei fachgerechter Lagerung und Benutzung geht keine Gefahr von ihnen aus, doch mechanische Einwirkungen beim Transport können zu einem Kurzschluss führen, der wiederum einen gefährlichen Brand verursacht.
Der umgekehrte Fall gilt für hoch konzentrierte Reinigungssalze (z. B. Spülmaschinensalz) oder stark verdünnte Salzsäure. Die Gefahr besteht hier vor allem in einer Verunreinigung des Grundwassers, deshalb werden sie als Gefahrstoff eingestuft. Da das Risiko beim Transport nicht steigt und auch keine weiteren Gefahren hinzukommen, gelten sie nicht als Gefahrgut.
Welche Gesetze regeln den Umgang mit Gefahrgütern und Gefahrstoffen?
Doch warum ist der Unterschied zwischen Gefahrgut und Gefahrstoff überhaupt so wichtig? In vielen Ländern gibt es ihn weder sprachlich noch rechtlich. Anders jedoch in der Schweiz. Hier ergibt sich aus der Einordnung, welche Gesetze und Verordnungen für einen sicheren Umgang mit den jeweiligen Stoffen eingehalten werden müssen.
- Das Chemikaliengesetz (ChemG) regelt den allgemeinen Umgang mit Gefahrstoffen, aber umfasst auch spezielle Bereiche wie Lebensmittel- oder Pflanzenschutz sowie den Umgang mit Sprengstoff. Konkrete Handlungsanweisungen können Sie in den deutschen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) nachlesen.
- Das Gefahrgutrecht ist der Oberbegriff für alle nationalen und internationalen Vorschriften, die bei der Beförderung (inkl. Verpackung, Verladung, Zwischenlagerung etc.) von Gefahrgütern zu berücksichtigen sind. Dazu zählen die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) sowie die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV).
Mit diesen Gesetzestexten werden internationale Regelungen wie die UN-Empfehlung für den Transport gefährlicher Güter und die EU-Abkommen für den Gefahrguttransport auf der Strasse (ADR), auf Schienen (RID) oder auf Binnengewässern (ADN) in schweizerisches Recht übertragen.
Die Gesetze regeln die direkte Arbeit mit potenziell gefährlichen Stoffen, aber auch die Bedingungen in Lagern und Transportfahrzeugen. Welche Vorschriften dort gelten, richtet sich nach der Einstufung der jeweiligen Stoffe. Neben speziellen Gefahrstoffbehältern und Sicherheitsschränken oder Auffangwannen für eine sichere Gefahrstofflagerung müssen unter Umständen auch Hilfsmittel bei Verpackung und Verladung bzw. Entladung eingesetzt werden.
Kennzeichnung und Einstufung
Die Gesetzestexte schreiben vor, dass potenziell gefährliche Stoffe in Gefahrenklassen bzw. Gefahrgutklassen eingestuft und eindeutig mit Piktogrammen gekennzeichnet werden müssen. Diese zeigen nicht nur, wie gross die Gefahr ist, sondern auch, welche konkrete Gefahr besteht; z. B. ob es sich um entzündliche, explosionsgefährdete, giftige oder radioaktive Stoffe handelt.
Gefahrstoff | Gefahrgut | |
---|---|---|
Gesetzliche Grundlage | • GHS der UN (Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) • CLP-Verordnung der EU | • Gesetze und Verordnungen für das jeweilige Transportmittel (z. B. ADR, ADN, RID) |
Einstufung | • 28 Gefahrenklassen | • 9 Gefahrgutklassen + Unterklassen |
Kennzeichnung | • Rautenform • weisser Hintergrund • roter Rahmen • Gefahrensymbol in Schwarz | • Rautenform • roter Hintergrund • schwarze Linie als Rahmen • obere Hälfte: Gefahrensymbol in Schwarz • untere Hälfte: Angabe der Gefahrgutklasse in Schwarz |
Piktogramm |
Auch bei Einstufung und Kennzeichnung wird ein Unterschied zwischen Gefahrgut und Gefahrstoff gemacht. Trifft auf einen Stoff beides zu, wird er sowohl nach Gefahrgutrecht als auch nach Gefahrstoffrecht klassifiziert und dementsprechend auch mit beiden Piktogrammen gekennzeichnet.
FAQ zum Unterschied zwischen Gefahrgut und Gefahrstoff
Als Gefahrstoffe gelten Stoffe oder Gemische, von denen eine Gefahr für Mensch, Tier oder Umwelt ausgeht. Das Gefahrenpotenzial kann sowohl die Herstellung, Weiterverarbeitung und Verwendung eines solchen Stoffs als auch die Lagerung betreffen. Die schädlichen Folgen für die Gesundheit oder das Ökosystem können entweder sofort oder schleichend auftreten. In der Praxis sind Gefahrstoffe meist reine Chemikalien oder Produkte mit chemischen Komponenten.
Als Gefahrgüter gelten alle Güter, von denen während des Transports eine Gefahr für Mensch, Tier oder Umwelt ausgeht. Das betrifft vor allem Stoffe, die durch unkontrollierte mechanische oder thermische Einwirkungen (z. B. während eines Verkehrsunfalls) gefährlich werden können. Auch hier handelt es sich meistens um Chemikalien sowie Erzeugnisse der chemischen, pharmazeutischen oder kosmetischen Industrie.
Im Betriebsalltag gibt es zahlreiche Objekte, die sowohl Gefahrgut als auch Gefahrstoff sind, doch das muss nicht zwangsläufig so sein. Die Definitionen machen klar: Im Unterschied zum Gefahrstoff besteht beim Gefahrgut nur während des Transports eine (erhöhte) Gefahr. Die Einstufung, ob es sich um ein Gefahrgut bzw. einen Gefahrstoff handelt, erfolgt unabhängig voneinander. Die Beförderung von Gefahrstoffen ist also nicht zwangsläufig ein Gefahrguttransport.
Das Chemikaliengesetz (ChemG) regelt den allgemeinen Umgang mit Gefahrstoffen, aber umfasst auch spezielle Bereiche wie Lebensmittel- oder Pflanzenschutz oder den Umgang mit Sprengstoff. Konkrete Handlungsanweisungen für die praktische Umsetzung der Gesetze können in den deutschen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) eingesehen werden.
Das Gefahrgutrecht ist der Oberbegriff für alle nationalen und internationalen Vorschriften, die bei der Beförderung (inkl. Verpackung, Verladung, Zwischenlagerung etc.) von Gefahrgütern zu berücksichtigen sind. Dazu zählen die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) sowie die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV).
Bitte beachten Sie: Die hier erwähnten Vorschriften sind nur eine Auswahl der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben. Detaillierte Informationen lesen Sie dazu in den aufgeführten und ggf. weiteren Vorschriftensammlungen und Gesetzestexten nach. Bei der konkreten Umsetzung im Betrieb können und sollten im Zweifel außerdem Sachverständige hinzugezogen werden.