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Artikelnummer: 450542

Munk Einzügige Steigleiter mit Rückenschutz Stahl verzinkt 5,96m

Technische Details

  • Aussenmass Breite 520 mm
  • Bauart Einzügig
  • Marke MUNK
  • Material verzinkter Stahl
  • Segment Performance
  • Wandabstand 200 mm

      Artikel Beschreibung

      Munk Einzügige Steigleiter mit Rückenschutz Stahl verzinkt 5,96m

      • Einzüge Steigleitern nach DIN 18799-1/-3, DIN 14094-1 und DIN EN ISO 14122-4: Abhängig von Auswahl der Norm und der bauseitigen Situation am Ausstieg sind Zusatzkomponenten wie Ausstiegstritt, Geländer und Sicherungstüre erforderlich. Diese sind im Komplettsatz nicht enthalten und müssen separat bestellt werden.
      • Unabhängig von der Steighöhe gilt:
      • Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird)
      • Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe, Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab
      • Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden
      • Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen
      • An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich
      • Spalt beim Austritt darf nicht grösser als 75 mm sein
      • Antrittsmass: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen
      • Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen.
      • Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Masse ebenfalls eingehalten werden
      • Die Spaltmasse zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen
      • Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang
      • Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)

      Zubehör

      CHF 600.00
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