Gefahrstofflagerung
Zum KaufberaterBasis-Qualität
Produkte reduziert auf das Wesentliche
Für leichte und gelegentliche Einsätze
Gute Qualität
Starke Leistungsfähigkeit
Robuste Produkte für den täglichen Einsatz
Premium-Qualität
Für höchste Belastungsansprüche
Für den Dauereinsatz konzipiert
- Geschweisste und pulverbeschichtete Stahlblechkonstruktion
- Aktive und passive Lagerung gewässergefährdender Flüssigkeiten im Innen- und Aussenbereich
- Passive Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten im Aussenbereich
8 Arbeitstage
- Auffangwanne aus chemikalienbeständigem Polyethylen mit PE-Palette als Stellfläche
- Hohe Beständigkeit gegen Säuren, Laugen und Öle
- Material ist korrosionsfest
8 Arbeitstage
- Zum sicheren Aufbewahren giftiger Stoffe
- Stabile pulverbeschichtete Konstruktion aus hochwertigem Stahlblech
- 4 höhenverstellbare, verzinkte Einhängewannen als Stellfläche
22 Arbeitstage
- Stabile Konstruktion aus verzinktem, pulverbeschichtetem Stahlblech
- Be- und Entlüftung durch Lüftungsöffnungen
- Abschliessbar mit Zylinderschloss, inkl. 2 Schlüsseln
8 Arbeitstage
- Korpus aus robustem Stahlblech mit kratz- und schlagfester Pulverbeschichtung, lichtgrau RAL 7035
- Flügeltüren (enzianblau RAL 5010) über zentrales Zylinderschloss abschliessbar
- Vorgestanzter Deckel zum Anschluss an technische Entlüftung (NW 75)
8 Arbeitstage
- Umweltschrank zur Lagerung von Kleingebinden und (Öl-)Fässern
- Stabile Konstruktion aus pulverbeschichtetem Stahlblech mit verzinkten Böden
- Für wassergefährdende und brennbare Stoffe mit Flammpunkt > 55 °C
8 Arbeitstage
- Aus hochbeständigem Polyethylen (PE)
- Stapelbar (ohne Rost)
- Zum Flächenschutzsystem erweiterbar
8 Arbeitstage
- Sichere Lagerung für IBC-Container
- Hohe chemische Beständigkeit
- Aus umweltfreundlichem Kunststoff gefertigt
8 Arbeitstage
- Nahtlos verarbeitet
- Wartungsarm
- Korrosionsbeständig
33 Arbeitstage
- Zur Lagerung von 2 bzw. 4 x 200-l-Fässern
- Aus 100 % robustem Polyethylen (PE)
- Beständig gegen Chemikalien
8 Arbeitstage
- Korpus aus 100 % robustem Polyethylen (PE)
- Hartschalen-Überdeckung aus verzinktem, lackiertem Stahl
- Beständig gegen Chemikalien
8 Arbeitstage
- Zum fachgerechten Lagern von Öl-Fässern etc.
- Kein Kippen und Aufstellen der Fässer mehr notwendig
- Aus pulverbeschichtetem Stahl gefertigt
7 Arbeitstage
- Geeignet für 200-l-Fässer
- Aus 100 % robustem Polyethylen (PE) gefertigt
- Beständig gegen Chemikalien
8 Arbeitstage
- Langlebige, befahrbare Auffangwanne für Fässer, IBCs und Tanks
- Unterstützt SPCC-Vorschriften
- Beständig gegen Chemikalien und Langzeit-UV-Belastung
7 Arbeitstage
5 Arbeitstage
- Flüssigkeitsdichte Auffangwanne aus verzinktem Stahl
- Passgenau für Euro- und Chemiepaletten
- Inkl. Übereinstimmungserklärung (ÜHP) gemäss StaWaR
15 Arbeitstage
- Stabiles, 3 mm dickes Stahlblech, lackiert oder feuerverzinkt
- Inkl. herausnehmbarem Gitterrost, verzinkt
- Unterfahrhöhe von 10 cm: bequem mit Stapler oder Hubwagen zu verfahren
17 Arbeitstage
- Stahlblech, lackiert oder feuerverzinkt
- Inklusive Gitterrost
- Transportabel mit Hubwagen oder Gabelstapler
17 Arbeitstage
- Flüssigkeitsdichte Auffangwanne aus verzinktem Stahl
- Inkl. Übereinstimmungserklärung (ÜHP) gemäss StaWaR
- Auffangvolumen von 12 bis 40 Liter
15 Arbeitstage
- Stahlblech, pulverbeschichtet oder feuerverzinkt
- Verfahrbar, 2 Lenk- und 2 Bockrollen
- Praktischer Schiebebügel
17 Arbeitstage
- Stahlblech, lackiert oder feuerverzinkt
- Gitterrost aus Stahl
- Unterfahrbar
17 Arbeitstage
- Zur Lagerung entzündbarer Medien in Arbeitsräumen nach EN 14470-1
- 90-minütige Feuerbeständigkeit
- Mit Feststellanlage für einfaches Ein- und Auslagern
7 Arbeitstage
- Langlebige Stahlblech-Konstruktion, pulverbeschichtet
- Einfache und flexible Wandmontage, z. B. oberhalb von Werkbänken
- Inklusive Konsole und Befestigungsmaterial zur einfachen Selbstmontage
15 Arbeitstage
- Hochbelastbare, befahrbare Langzeit-Wanne für Tankwagen etc.
- Unterstützt SPCC-Vorschriften
- Beständig gegen Chemikalien und Langzeit-UV-Belastung
7 Arbeitstage
Gefahrstofflagerung – sicher und vorschriftsmässig mit unseren Produkten
Für die sichere und umweltgerechte Lagerung flüssiger, gasförmiger oder fester Gefahrstoffe sind genormte Lagerbehältnisse und entsprechende Lageraufbauten vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Unser Kaufratgeber unterstützt Sie dabei, die passenden Produkte für die Einrichtung Ihres Gefahrstofflagers zu finden.
- Diese Produkte zur Gefahrstofflagerung finden Sie bei uns
- Bevor Sie kaufen – allgemeine, gesetzliche Anforderungen an Gefahrstofflager
- Lagerung von Kleingebinden, Giftstoffen und Akkus in Innenräumen
- Fässer und Gebinde mit Gefahrstoffen optimal lagern
- Bodenschutz für Gefahrstofflager
- Kompaktlagerlösungen für Gefahrstoffe – auch in Aussenbereichen
- FAQ zur Gefahrstofflagerung
1. Diese Produkte zur Gefahrstofflagerung finden Sie bei uns
In unserem Onlineshop bieten wir Ihnen eine Vielzahl zertifizierten Mobiliars und technische Einrichtungsgegenstände zur Gefahrstofflagerung an, die den Lagerklassen 1 bis 13 (LGK) der TRGS 510 entsprechen. Alle bei uns erhältlichen Gefahrstofflagereinrichtungen erfüllen dazu verschiedene gesetzliche Richtlinien und Regelungen, die die Arbeitssicherheit sowie den Brandschutz gewährleisten sollen. Ausserdem finden Sie passendes Zubehör, das die vorschriftsmässige Lagerung von Gefahrstoffen zweckmässig ergänzt:
Produkte zur Gefahrstofflagerung | Funktion | Gemäss der gesetzl. Vorschriften |
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Auffangwannen ![]() |
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Gefahrstoffschränke ![]() |
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Gefahrstoffregale ![]() |
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Gefahrstoff-Depots ![]() |
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Gasflaschenlagerung ![]() |
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2. Bevor Sie kaufen – allgemeine, gesetzliche Anforderungen an Gefahrstofflager
Für eine ordnungsgemässe Gefahrstofflagerung müssen verschiedene gesetzliche Vorschriften eingehalten werden. Dazu gehören unter anderem:
- Gewässerschutzgesetz (GSchG)
- TRGS 509: Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter
- TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
- Chemikaliengesetz (ChemG)
- DIN 4102–1
- DIN 14470–1
- DIN EN 14470–2
- EKAS-RL 6517 «Flüssiggas»
- EKAS-RL 1825 «Brennbare Flüssigkeiten»
- EKAS-RL 6501 «Säuren und Laugen»
- Individuelle Betriebssicherheitsverordnung
Inwieweit Sie unterschiedliche Substanzen mit Gefährdungspotential zusammenlagern können, lässt sich zudem im Leitfaden zur Lagerung gefährlicher Stoffe der Umweltfachstellen der Kantone der Nordwestschweiz, der Kantone TG und ZH sowie der GVZ entnehmen. Die Empfehlungen im Leitfaden sind stark an die TRGS 510 der Lagerklassen-Tabelle angelehnt. Welche Eigenschaften und Gefährdungen jeweils von den Gefahrstoffen ausgehen, machen die CLP-Piktogramme deutlich. Diese müssen gemäss der REACH-Verordnung auf Verpackungen und Behältnissen, die Gefahrstoffe enthalten, ausgewiesen werden.
Auf welche Schutzmassnahmen Sie zusätzlich bei der Einrichtung Ihres Gefahrstofflagers achten müssen, lesen Sie in unserem Profi-Ratgeber zum Thema Der richtige Umgang mit Gefahrstoffen nach.
3. Lagerung von Kleingebinden, Giftstoffen und Akkus in Innenräumen
Brennbare Flüssigkeiten, Chemikalien oder Gifte in Kleingebinden sowie Akkus lagern Sie in passenden Gefahrstoffschränken sicher ein. Die jeweiligen Bezeichnungen für die unterschiedlichen Schutzschränke geben Aufschluss über die zulässige Verwendungsart der Schränke: Diese dürfen nie zweckentfremdet und ausschliesslich für die Lagerung der jeweils zugelassenen Substanzen genutzt werden. Dazu müssen die jeweiligen Gefahrstoffschränke verschiedene Schutzvorgaben erfüllen: Diese werden durch das Chemikaliengesetz, die Technischen Regeln für Gefahrstoffe 510 sowie durch die Betriebssicherheitsverordnung bestimmt.
Eine Ausnahme bilden praktische Kombi- und Mehrzweckschränke: In diesen dürfen Sie begrenzte Mengen von entzündlichen oder ätzenden Stoffen gemeinsam lagern. Allerdings müssen in diesen Fällen die zu lagernden Gefahrstoffe vorher anhand ihrer Lagerklassen (nach TRGS 510) eingestuft und mittels der Zusammenlagerungstabelle überprüft werden.
Art und Funktion des Gefahrstoffschranks | Optionen bei Jungheinrich PROFISHOP |
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Gift- und Chemikalienschränke zur Aufbewahrung von nicht-entzündbaren, aggressiven und wassergefährdenden Flüssigkeiten ![]() |
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feuerwiderständige Sicherheitsschränke zur Lagerung leicht entzündlicher Substanzen, wassergefährdender, korrosiver oder aggressiver Substanzen ![]() |
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feuerbeständige Fassschränke für Fässer mit bis zu 200 l Fassungsvermögen und brennbare Flüssigkeiten geeignet ![]() |
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Schränke für Gasflaschen zur sicheren Aufbewahrung von Druckgasbehältern ![]() |
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Akku-Sicherheitsschränke zur Einlagerung von Akkus und Batterien ![]() |
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4. Fässer und Gebinde mit Gefahrstoffen optimal lagern
In den bei uns erhältlichen Gefahrstoffregalen lassen sich sowohl Gebinde wie Kleincontainer, Schmierölflaschen und Gefahrstoffkanister als auch Gefahrstofffässer mit bis zu 200 Liter Fassungsvermögen sicher und vorschriftsmässig lagern. Die mit bis zu vier Fachböden erhältlichen Gefahrstoffregale sind dazu in verschiedenen Materialien erhältlich:
- Ausführungen aus verzinktem Stahl oder Edelstahl: optimal zur Lagerung leicht entzündlicher und gewässergefährdender Chemikalien
- Ausführungen aus PE-Kunststoffen: für aggressive und korrosive Gefahrstoffe geeignet
Art und Funktion des Gefahrstoffregals | Optionen bei Jungheinrich PROFISHOP |
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Fassregal zur liegenden Lagerung von Fässern ![]() |
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Kleingebinderegal zur Aufbewahrung kleinerer Verpackungs- und Gebindegrössen ![]() |
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Passend zu den zu lagernden Gefahrstofftypen lassen sich für die Regale Auffangwannen und weitere Regalböden ergänzen. Mit praktischen Grund- und Anbauelementen erweitern Sie Ihr Gefahrstoffregal individuell: So sind im Onlineshop z. B. Durchschubsicherungen für Fass- und Palettenregale, Gitterböden für Auffangwannen, Gebinde- und Kannenständer sowie Einschubwannen erhältlich. In unserem Sortiment finden Sie aber auch praktische Komplettregale, die neben unterschiedlichen Fachebenen bereits Auffangwannen und weiteres Zubehör enthalten. Die Regale kaufen Sie mit Stecksystem oder zur Schraubmontage.
5. Bodenschutz für Gefahrstofflager
Damit Sie wassergefährdende Stoffe und Substanzen ordnungsgemäss aufbewahren und abfüllen können, sind Sie gemäss GSchG, ChemG und TRGS 510 verpflichtet, in dafür vorgesehenen Lagerbereichen geeignete Auffangwannen zum Bodenschutz aufzustellen. Diese müssen nicht nur aus einem für den zu lagernden Gefahrstoff geeigneten Material hergestellt sein: Auch in ihrer Grundfläche müssen die Auffangwannen ausreichend dimensioniert sein und zum Gefahrstoffbehältnis passen, mit dem sie zusammen im Gefahrstofflager eingesetzt werden. Dazu gehört auch, das Auffangvolumen der Auffangwannen entsprechend der gelagerten Gefahrstoffmengen zu kalkulieren.
Bei Jungheinrich PROFISHOP bestellen Sie dazu Auffangwannen, die als Bodenschutz sowohl stationär als auch mobil genutzt werden können:
- Freistehend: Diese Auffangwannen setzen Sie als Bodenschutz unter oder in Gefahrstoffregalen, in Gefahrstoffschränken oder separat als Einzellösung zur stehenden Lagerung von Fässern und IBC-Containern ein. Wir führen ausserdem freistehende Auffangwannen für Paletten.
- Zum Einhängen: Die Bodenschutzauffangwannen dieser Machart lassen sich in Palettenregalen einhängen.
- Mobil: Für den sicheren Transport von z. B. Gefahrstofffässern mit Flurförderzeugen, bieten wir Auffangwannen mit Einfahrtaschen für Stapler oder mit entsprechenden Vorrichtungen zum Unterfahren. Unsere mobilen Auffangwannen mit Fahrbügel und leichtgängigen Rollen erlauben hingegen, Gefahrstoffbehälter und -fässer per Hand zu verfahren.
- Modular: Für flexible Gefahrstofflager sind modulare Auffangwannen erhältlich. Diese kombinieren Sie entweder als Grossvolumen-Auffangwannen für Fässer oder als Boden-Flachwannen zur Erweiterung oder Ergänzung des gesamten Gefahrstofflagers.
Auffangwannen sind bei uns aus folgenden Materialien erhältlich:
Art der Auffangwanne | Optionen bei Jungheinrich PROFISHOP |
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Kunststoff, PE für Säuren, Laugen, aggressive Chemikalien ![]() |
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Stahl, Stahlblech für wassergefährdende, entzündbare Stoffe, Öle, Lacke und Farben ![]() |
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Edelstahl für aggressive entzündliche Gefahrstoffe, Säuren, Laugen usw. ![]() |
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GFK für wassergefährdende aggressive Gefahrstoffe, Säuren, Laugen ![]() |
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6. Kompaktlagerlösungen für Gefahrstoffe – auch in Aussenbereichen
Die vorschriftsmässige Lagerung von Gefahrstoffen sieht vor, dass diese nicht nur in entsprechend dafür ausgelegten Behältnissen, sondern auch nur in begrenztem Mass mit anderen Stoffen zusammengelagert werden dürfen. Neben vielen praktischen Aufbewahrungslösungen zur Gefahrstofflagerung in Innenbereichen, finden Sie bei uns deshalb auch Produkte, die eine kompakte Aufbewahrung für zusammen lagerbare Gefahrstoffe ermöglichen und darüber hinaus für den Einsatz in Aussenbereichen geeignet sind: Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass in Ihrem Betrieb wassergefährdende und entzündliche Gefahrstoffe sicher und platzsparend zugleich gelagert werden können.
Im Onlineshop finden Sie kompakte Gefahrstoffdepots aus Stahl oder PE-Kunststoff, die je nach Ausführung Platz für vier 200-l-Fässer, Gasflaschen, IBC-Container oder für eine Lagerkombination aus Fässern und Kleingebinden bieten.
Kompaktlagerlösung | Optionen bei Jungheinrich PROFISHOP |
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Gefahrstoffdepot ![]() |
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Gasflaschencontainer, Gitterdepots ![]() |
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7. FAQ zur Gefahrstofflagerung
Für eine ordnungsgemässe Gefahrstofflagerung müssen verschiedene gesetzliche Vorschriften eingehalten werden. Dazu gehören unter anderem:
- Gewässerschutzgesetz (GSchG)
- TRGS 509: Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter
- TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
- Chemikaliengesetz (ChemG)
- DIN 4102–1
- DIN 14470–1
- DIN EN 14470–2
- EKAS-RL 6517 «Flüssiggas»
- EKAS-RL 1825 «Brennbare Flüssigkeiten»
- EKAS-RL 6501 «Säuren und Laugen»
Grundlegend regeln die TRGS 510, in welchem Umfang, wie und wo Gefahrstoffe gelagert werden dürfen. Die Kleinmengenregelung gibt dabei an, dass ab einer Nettomenge von 1.500 kg spezielle separate Gefahrstofflager eingerichtet werden müssen, zum Beispiel in einem Sicherheitsschrank, Gefahrstoffcontainer oder zusätzlichem Lagerraum. Grundsätzlich dürfen Gefahrstoffe nicht in folgenden Bereichen aufbewahrt werden:
- Verkehrswege und -bereiche
- Notausgänge
- Brandschutzvorrichtungen
- Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräume
- Sanitätseinrichtungen
- Unterkünfte
An anderen Plätzen können bestimmte Gefahrstoffarten in Kleinmengen gelagert werden. Sie sind allerdings ausserhalb von Lagerräumen für Lebens- und Futtermittel, Arznei sowie Kosmetika zu verwahren. In Arbeitsbereichen wird durch eine Gefährdungsbeurteilung untersucht, ob Gefahrstoffe gegebenenfalls in einem Sicherheitsschrank oder Gefahrstoffregal unterzubringen sind. Gesundheitsgefährdende Stoffe der Klassen 1 und 2 sind hingegen ständig unter Verschluss zu lagern.
Bevor Sie entscheiden, welche Gefahrstoffe zusammengelagert werden dürfen, sind diese gemäss des Abschnitts 7 der TRGS 510 in einzelne Lagerklassen einzuteilen. Ausserdem ist stets eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen: Grundsätzlich wird dadurch festgestellt, ob verschiedene Gefahrstoffe in unterschiedlichen Behältnissen zusammen in einem Raum aufbewahrt werden dürfen. Gegebenenfalls sind besondere Sicherheitsmassnahmen umzusetzen und die Lagerung muss getrennt voneinander stattfinden: Örtlich auseinander liegend und mit einem dazwischen befindlichen bzw. umgebenden Brandschutz, der mindestens 90 Minuten resistent gegen Feuer ist. Ausserdem muss auch bei weniger gefährlichen Gefahrstoffen darauf geachtet werden, dass sich eventuell entstehende Gase nicht vermischen und miteinander reagieren. Auch in diesen Fällen sind die Kleingebinde andernorts zu verwahren.