Gefahrstoffschränke für Betrieb, Lager und Werkstatt
In Gefahrstoffschränken lagern Sie brennbare Flüssigkeiten, Chemikalien oder Gifte sicher ein. Dazu müssen die jeweiligen Schränke verschiedene Schutzvorgaben erfüllen. Unser Kaufratgeber stellt Ihnen die verfügbaren Gefahrstoffschränke im Detail vor und unterstützt Sie bei der Auswahl des passenden Schranks.
- Wann müssen Gefahrstoffschränke zur Gebindelagerung genutzt werden?
- Welche Vorteile bieten Gefahrstoffschränke?
- So wählen Sie einen passenden Gefahrstoffschrank aus
- Gefahrstoffschränke für die Lagerung von nicht-entzündbaren Gefahrstoffen
- Sicherheitsschränke zur Lagerung von entzündlichen Gefahrstoffen
- Gefahrstoffschränke für die Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus
- Zubehör für Gefahrstoffschränke
- FAQ zu Gefahrstoffschränken
1. Wann müssen Gefahrstoffschränke zur Gebindelagerung genutzt werden?
Gefahrstoffschränke sind immer dann nötig, wenn Sie gewässergefährdende, explosive, korrosive, entzündliche oder giftige Gefahrstoffe in Innenbereichen lagern wollen. Das können u. a. Säuren, Laugen, Lacke oder Pflanzenschutzmittel sein. Aber auch als Gefahrstoffe eingestufte Betriebsmittel wie Lithium-Ionen-Akkus müssen in passenden Gefahrstoffschränken gelagert werden. Dazu müssen die Schränke jeweils bestimmte Schutzvorgaben und technische Voraussetzungen erfüllen, die durch das Chemikaliengesetz (ChemG), das Gewässerschutzgesetz (GSchG), die DIN EN 14470-1 sowie durch weitere betriebliche Richtlinien vorgegeben sind.
Gasförmige, flüssige oder feste Substanzen müssen immer dann in Gefahrstoffschränken gelagert werden, wenn sie mit einem der folgenden Gefahrstoffpiktogramme gekennzeichnet sind:
Gefahrenpiktogramm | Bedeutung |
---|---|
explosiv | |
komprimierte Gase | |
entzündbar (Kategorie 1,2 und 3) | |
entzündend wirkend (oxidierend) (Kategorie 1, 2 und 3) | |
akute Toxizität (Kategorie 1, 2 und 3) | |
Ätzend (Kategorie 1) | |
Akute Toxizität (Kategorie 4), ätzend (Kategorie 2), hautsensibilisierend, gezielte Organtoxizität (Kategorie 3) | |
CMR (Kategorie 1A, 1B und 2), atemwegssensibilisierend, gezielte Organtoxizität (Kategorie 1 und 2), Aspirationsgefahr | |
umweltgefährdend, gewässergefährdend, ozonschichtschädigend |
Aus den rechtlichen Vorgaben bzw. dem gebotenen Umgang mit Gefahrstoffen kann es darüber hinaus nötig sein, bestimmte Gefahrstoffe ausschliesslich in dafür vorgesehenen Sicherheitsschränken wie z. B. Umwelt- und Chemikalienschränken zu lagern. Ob ein Gefahrstoffschrank zur Lagerung des jeweiligen Gefahrstoffs geeignet ist, muss auf dem Schrank gut sichtbar gekennzeichnet werden: Hierzu gehören nach DIN EN 14470-1 immer Informationen zum Modelltyp und die Ausweisung der Brandschutzkategorie. Im Lieferumfang muss ausserdem ein ausführlicher Prüfbericht, eine Betriebsanweisung mit relevanten Sicherheitshinweisen, eine Konformitätserklärung des Herstellers sowie Hinweise zur Wartung und Funktionsprüfung des Gefahrstoffschranks enthalten sein.
2. Welche Vorteile bieten Gefahrstoffschränke?
Neben der Erfüllung rechtlich verbindlicher Vorgaben, sind Gefahrstoffschränke auch aus folgenden Gründen vorteilhaft für Ihren Betrieb:
- Die korrekte Lagerung von Gefahrstoffen in Gefahrstoffschränken dient zur rechtlichen Absicherung Ihres Unternehmens im Schadensfall: Sind die Schränke zur Lagerung von Gefahrstoffen vorschriftsmässig aufgestellt und in Betrieb genommen, sind Sie im Schadensfall juristisch abgesichert.
- Gefahrstoffschränke tragen zum betrieblichen Brandschutz bei: Sie sind je nach Modellausführung für bis zu 90 Minuten feuerbeständig und verhindern so, dass sich Gefahrstoffe entzünden oder explodieren können, falls es in Ihrem Betrieb zu einem Brand kommen sollte.
- Gefahrstoffschränke bieten ein übersichtliches und effektives Ordnungssystem in Ihrem Lagermanagement: Je nach Modell lagern Sie Gebinde mit Gefahrstoffen so, dass sie übersichtlich und schnell verfügbar sind. Die Schränke sind zudem flexibel am Arbeitsort aufstellbar, sodass Sie benötigte Arbeitsmittel schnell zur Hand haben.
3. So wählen Sie einen passenden Gefahrstoffschrank aus
Ob ein Gefahrstoffschrank-Modell das richtige ist, hängt von mehreren unterschiedlichen Kriterien ab:
Art der zu lagernden Gefahrstoffe
Je nach Gefahrstoff-Art bzw. Gefährdungsklasse des Gefahrstoffs, gibt es passende Gefahrstoffschränke, die die sichere Lagerung der Substanzen gewährleisten:
Gefahrstoffe | geeignete Gefahrstoffschrank-Typen |
---|---|
nicht entzündbare, wassergefährdende Stoffe der Kategorien 1–3, giftige Stoffe |
Chemikalienschränke, Umweltschränke, Giftschränke, Pflanzenschutzmittelschränke mit entsprechender GHS-Klasse |
wassergefährdende, nicht entzündbare, giftige, aggressive bzw. korrosive Flüssigkeiten |
Säuren- und Laugenschränke, PE- Umweltschränke mit entsprechender GHS-Klasse |
entzündbare, wassergefährdende, giftige, leicht entzündbare Gefahrstoffe |
Sicherheitsschränke mit entsprechender GHS-Klasse |
entzündbare, wassergefährdende, aggressive bzw. korrosive Substanzen |
Sicherheitsschränke, Kombischränke mit entsprechender GHS-Klasse |
Lithium-Ionen-Akkus |
Technische oder natürliche Entlüftung
Ein Gefahrstoffschrank muss je nach den zu lagernden Gefahrstoffen und deren Gefährdungspotential mit unterschiedlichen Entlüftungsmechanismen ausgestattet sein. In jedem Fall muss ein Gefahrstoffschrank ausreichend entlüftet werden, sobald die gelagerten Substanzen folgende Eigenschaften aufweisen:
- entzündbar
- explosiv
- aggressiv
- giftig
- ausgasend
Dazu sind bei uns Gefahrstoffschränke mit verschiedenen Entlüftungs-Varianten erhältlich. Damit sich potenziell gefährliche Gase nicht im Schrankinnern sammeln können, gewährleisten alle Varianten den 10-fachen Luftaustausch pro Stunde. Wir empfehlen grundsätzlich einen 10-fachen Luftwechsel pro Stunde bei entzündlichen und oxidierenden Medien und Gasen und einen 120-fachen Luftwechsel pro Stunde bei giftigen Stoffen nach DIN EN 14470. Für ausreichende Brandsicherheit schliessen die Entlüftungsvorrichtungen in den Gefahrstoffschränken ausserdem ab 70° C automatisch.
Entlüftungs-Art | Vorteile | Nachteile |
---|---|---|
natürliche Be- und Entlüftung über Lüftungsschlitze |
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technische Absaugung mit Abluftführung ins Freie |
|
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technische Be- und Entlüftung mit Umluftfilter-Anlage |
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|
Feuerbeständigkeit
Im Rahmen des betrieblichen Brandschutzes müssen Gefahrstoffschränke ggf. feuerbeständig sein. Das hängt davon ab, welche Gefahrstoffe gelagert werden und in welcher Lagerumgebung die Gefahrstoffschränke aufgestellt werden. Gefahrstoffschränke werden als feuerwiderständig bzw. mit einem speziellen Brandschutzzeichen gekennzeichnet, wenn diese über einen begrenzten Zeitraum einem Feuer standhalten. Die verschiedenen Brandschutz-Typen unterscheiden sich dabei zum Beispiel nach 90, 60 und 30 Minuten (Typ-90, Typ-60, Typ-30): Für diesen Zeitraum sind die eingelagerten Gefahrstoffe sicher. Jedoch lässt die Schutzfunktion mit dem Andauern eines Brandes nach, bis sie schliesslich ganz aussetzt.
Darüber hinaus müssen die Flügeltüren eines feuerbeständigen Gefahrstoffschranks automatisch nach 20 Sekunden schliessen und sich das Dämmmaterial selbst aufschäumen, um den Innenraum zu versiegeln. Ausserdem sind feuerbeständige Gefahrstoffschränke so konstruiert, dass sich auch im Brandfall die Tragfähigkeit der Fachebenen sowie Böden und Auffangwannen nicht verändert.
Auffangvolumen der Bodenwannen
Um austretende Gefahrstoffe sicher aufzufangen, bieten unsere Gefahrstoffschränke mit integrierten oder nachrüstbaren Boden- und Auffangwannen ein sicheres Leckagemanagement: Die robusten Wannen verhindern, dass wassergefährdende oder andere Gefahrstoffe aus dem Schrank austreten können. Dazu müssen die Wannen über ein ausreichend grosses Auffangvolumen verfügen. Dieses richtet sich nach der Menge der gelagerten Gefahrstoffe. Die Bodenwannen müssen so dimensioniert sein, dass sie
- mindestens 10 % des gelagerten Gesamtvolumens oder
- mindestens 110 % des Volumens des grössten Lagerbehälters
aufnehmen können. Kommt es im Gefahrstofflager zu einer Brandeinwirkung, sind die Bodenwannen ausserdem so konzipiert, dass sie weiterhin voll funktionstüchtig sind.
4. Gefahrstoffschränke für die Lagerung von nicht-entzündbaren Gefahrstoffen
In unserem Sortiment finden Sie korrosionsbeständige Gefahrstoffschränke aus pulverbeschichtetem oder strukturlackiertem Stahlblech, Edelstahl oder robustem Polyethylen (PE). Die in unterschiedlichen Farben erhältlichen Schränke sind je nach zu lagerndem Gefahrstoff als Chemikalienschränke zur Zusammenlagerung verschiedener Chemikalien, als Umweltschränke für wassergefährdende Substanzen oder Gefahrstoffschränke erhältlich, die sich speziell zur Lagerung von Säuren oder Laugen eignen. Je nach Gefahrstoffeignung verfügen die Schränke dazu über Lüftungsschlitze bzw. passende Anschlüsse für technische Lüftungsanlagen:
Gefahrstoffschränke | zu lagernde Gefahrstoffe (Bsp.) | Ausstattungsmerkmale |
---|---|---|
Chemikalien- und Giftschränke / Umweltschränke |
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Kombischränke |
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|
Säuren- und Laugenschränke |
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5. Sicherheitsschränke zur Lagerung von entzündlichen Gefahrstoffen
Lagern Sie in Ihrem Betrieb entzündbare Gefahrstoffe, müssen entsprechende Massnahmen für den betrieblichen Brandschutz getroffen werden. Dazu gehört, dass entzündbare Substanzen in Sicherheitsschränken mit passender Feuerbeständigkeit aufbewahrt werden müssen. Die Sicherheitsschränke bestehen aus feuerbeständigen Materialien gemäss DIN EN 14470-1, die je nach Typ oder Typ 30 oder 90 Minuten lang einem Feuer standhalten. Die Schränke sind ausserdem mit einer Filterumluft- oder Absauganlage ausgestattet, die verhindert, dass sich im Schrankinnern explosive Gasgemische bilden können.
Sicherheitsschrank | zu lagernde Gefahrstoffe (Bsp.) | Ausstattungsmerkmale |
---|---|---|
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6. Gefahrstoffschränke für die Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus
Lithium-Ionen-Akkus sind leistungsstarke Energiespeicher und werden in Lagern und Werkstätten für Elektrowerkzeuge oder sogar zum Antrieb von elektrischen Flurförderzeugen genutzt. Da sie sich bei falscher Lagerung entzünden können und im Brandfall schwer zu löschen sind, sind Lithium-Ionen-Akkus als Gefahrstoff eingestuft und sollten unbedingt in geeigneten Gefahrstoffschränken gelagert werden.
Dazu führen wir Akku-Sicherheitsschränke, die sowohl eine passive als auch aktive Lagerung der Energiespeicher ermöglichen: In den Gefahrstoffschränken mit passiver Lagerung bewahren Sie zwischengelagerte oder zur Entsorgung bestimmte Lithium-Ionen-Akkus sicher auf. In unseren Schränken zur aktiven Lagerung können Sie die Akkus über integrierte Ladeplätze gleichzeitig sicher aufladen.
Die Schränke bieten je nach Modell auch Belüftungsanlagen, die einen Wärmestau im Schrankinnern verhindern und dafür sorgen, dass die Akkus nicht überhitzen können. Temperatursensoren melden zudem, wenn eine Überhitzung der gelagerten Akkus droht. Im Fall einer Entzündung werden je nach Ausstattung des jeweiligen Gefahrstoffschranks Rauchmelder und optische sowie akustische Brandalarmsignale ausgelöst.
Weitere Ausstattungsmerkmale:
- Brandschutz Typ-90 gemäss DIN EN 14470-1 und DIN EN 1363-1
- mit Bodenauffangwanne zum Auffangen austretender Flüssigkeiten
- verriegelbare Türen
- optional Schwerlast-Gitterroste erhältlich
- zusätzliche Steckdosenleisten nachrüstbar
- automatisches Tür-Schliess-System und Brandrauchdichtungen
- optional mit bereits integrierter technischer Belüftung
7. Zubehör für Gefahrstoffschränke
Mit dem passenden Zubehör für Gefahrstoffschränke lassen sich die Lagerschränke mit geeigneten Boden- und Auffangwannen, Abluft- und Filteraufsätzen sowie diversen Haltevorrichtungen ergänzen:
Zubehör | Ausführung |
---|---|
Auffangwannen und Einlegeböden |
|
Externe Abluftaufsätze und Filteraufsätze |
|
8. FAQ zu Gefahrstoffschränken
Sie sind gemäss Chemikaliengesetz (ChemG) und DIN-Normen verpflichtet, in Ihren Arbeitsbereichen Gefahrstoffschränke zu verwenden, sobald Sie Gefahrstoffe lagern wollen, die folgende Eigenschaften aufweisen:
- gewässergefährdend
- giftig
- aggressiv, ätzend oder korrosiv
- entzündlich
- explosiv
Damit Sie Gefahrstoffe ordnungsgemäss aufbewahren können, muss ein Gefahrstoffschrank für die entsprechende Substanz geeignet sein. Zusätzlich sind bei der Lagerung von Gefahrstoffen in Gefahrstoffschränken die geltenden Regeln zur Zusammenlagerung von Gefahrstoffen zu berücksichtigen.
Gemäss Chemikaliengesetz müssen alle Gefahrstoffe sicher und vor Unbefugten geschützt im Betrieb aufbewahrt werden. Ob ein Gefahrstoffschrank verschliessbar sein muss, richtet sich aber auch nach den darin zu lagernden Gefahrstoffen. Beispielsweise sind akut toxische oder krebserregende Gefahrstoffe stets in einem sicher verschliessbaren Gefahrstoffschrank aufzubewahren, sodass nur fachkundige Personen Zugang zu den Gefahrstoffen haben.
Gefahrstoffschränke sind in regelmässigen Abständen durch eine sachverständige Person gemäss folgender Vorschriften zu prüfen:
- Chemikaliengesetz
- DIN EN 14470
Gefahrstoffschränke, die über eine Brandschutzfunktion verfügen, sind dabei mindestens einmal jährlich zu kontrollieren. Neben einer allgemeinen Sichtprüfung auf Schäden werden auch die Funktionen eines Gefahrstoffschrankes überprüft. Dazu gehören:
- Türen schliessen einwandfrei
- Abstände, Grössen usw. entsprechen der Norm
- Dichtungen, Ventile, Seitenwände und Scharniere sind intakt
- Belüftungsanlage funktioniert den Vorschriften entsprechend
- der Luftvolumenstrom ist ausreichend
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