Wintergeräte
Zum KaufberaterBasis-Qualität
Produkte reduziert auf das Wesentliche
Für leichte und gelegentliche Einsätze
Gute Qualität
Starke Leistungsfähigkeit
Robuste Produkte für den täglichen Einsatz
Premium-Qualität
Für höchste Belastungsansprüche
Für den Dauereinsatz konzipiert
18 Arbeitstage
18 Arbeitstage
18 Arbeitstage
18 Arbeitstage
- Für empfindliche und unbefestigte Strassenbeläge
- Beidseitig nutzbar
- Abschraubbar (Wechsel schnell und einfach möglich)
14 Arbeitstage
- Für alle Strassenbeläge
- Besonders geeignet für unebene Untergründe
- Beidseitig nutzbar
14 Arbeitstage
- Witterungsbeständige Abdeckhaube aus Kunststoff
- Zum Abdichten der Oberseite eines Stapler-Streuwagens
- Hält das transportierte Streugut sauber und trocken
17 Arbeitstage
- Trennwand für CEMO Streugutbehälter Go-Box zum Aufbewahren zweier Streugüter
- Einfach einsetzbar in die Go-Box Nuten
- Bietet mehr Einsatzmöglichkeiten
18 Arbeitstage
- Für Teer- und Asphaltstrassen
- Besonders geeignet für festgefrorene Schneereste
- Beidseitig nutzbar
14 Arbeitstage
Wintergeräte kaufen: So wählen Sie die passenden aus
Unsere Wintergeräte sind praktische Hilfsmittel, die Sie während der Wintermonate dabei unterstützen, Schnee und Eis zu beseitigen. Mit den hochwertigen Profi-Geräten kommen Sie Ihren Streu- und Räumpflichten zuverlässig nach: Sie sind dazu geeignet, Verkehrswege freizuhalten und Unfälle zu vermeiden. Unser Kaufberater informiert Sie über unser Sortiment und unterstützt Sie bei der Auswahl passender Wintergeräte.
1. Wintergeräte zur Schneeräumung
Die Schneeräumung mit Wintergeräten ist für Grundstückseigner und Vermietende verpflichtend. Je nach anfallender Schneemenge und Grundstücksgrösse stehen hierfür verschiedene Schneeschieber zur Verfügung. Bei Jungheinrich PROFISHOP wählen Sie aus diesen Wintergeräten zur Schneeräumung:
Wintergeräte zur Beseitigung von Schnee | Details | Einsatz |
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manuelle Schneegeräte ![]() |
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fahrbare Schneeschieber ![]() |
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Schneeschaufeln für Stapler ![]() |
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2. Wintergeräte zur Sicherung von Verkehrswegen
Wenn im Winter Geh- und Fahrwege vereist sind, birgt das eine hohe Unfallgefahr für Passierende und Fahrzeuge. Und auch, wenn Sie Ihre Flotte mit Schneeketten für Betriebsfahrzeuge ausstatten: Vereiste Verkehrswege auf dem Betriebsgelände können ausserdem den Verkehrsfluss behindern. Unsere Streuwagen mit bis zu 300 l Fassungsvermögen und bis 12 m Streubreite unterstützen Sie dabei, vor allem grosse Flächen effizient zu enteisen oder trittfest zu machen. Dank der Streumengenregelung lassen sich Streumittel wie Salz, Split oder Sand gleichmässig und sparsam ausbringen. Diese Streuwagen sind bei uns erhältlich:
Streuwagen | Details |
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manuell ![]() |
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für Zugfahrzeuge ![]() |
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für Stapler ![]() |
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Unsere Streuwagen lassen sich übrigens auch ganzjährig nutzen: Fast alle Modelle können zur Ausbringung von Dünger oder Saatgut eingesetzt werden.
Zur witterungsbeständigen Lagerung von Streumitteln ergänzen Sie Ihre Ausstattung an Wintergeräten mit passenden Streugutbehältern. Wir führen die robusten Behälter mit bis zu 2200 l Fassungsvermögen aus temperaturbeständigem HDPE, LDPE oder GFK. Per Rutschenöffnung lassen sich bei einigen Modellen Salz, Split oder Sand bequem mit einer Schneeschaufel entnehmen. Für kleinere Streugutmengen sind bei uns auch mobile Behälter verfügbar, die Sie bequem an den Einsatzort verfahren. Alle Streugutbehälter aus unserem Sortiment sind diebstahlsicher abschliessbar.
3. Passendes Zubehör zu Ihren Wintergeräten
Bei Jungheinrich PROFISHOP kaufen Sie neben hochwertigen Wintergeräten auch umfangreiches Zubehör, mit dem Sie und Ihre Mitarbeitenden den Winterdienst sicher und effizient angehen können:
- Auftaugranulate und Öko-Taumittel zur effektiven Enteisung
- leistungsfähige Ganzjahres-Kehrmaschinen zur Unterstützung bei Schneeräumarbeiten und dem Aufkehren von Streugut
- hochwertig verarbeitete Kälteschutzhandschuhe nach EN 388 aus Rindnarbenleder oder Microfleece
- zertifizierte Sicherheitsstiefel in Winterausführung mit kälteisolierender Sohlenschichtung bis –50 °C für die Schutzklassen S2 bis S5
- diverse Absperrungen zur Kennzeichnung von unsicheren Verkehrswegen
4. FAQ zu Wintergeräten
Bereiten Sie sich am besten schon im Spätsommer auf den Winterdienst vor und kaufen Sie Streugut und Wintergeräte für Ihren Bedarf in den nötigen Mengen. So können Sie selbst auf einen überraschenden Wintereinbruch schnell reagieren.
- Lesen Sie die Bedienungsanleitung des Geräts und beachten Sie die Sicherheitshinweise des herstellenden Unternehmens.
- Das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung mit rutschfesten Schuhen, Handschuhen, einer Schutzbrille und gegebenenfalls auch einem Gehörschutz können vor Verletzungen schützen.
- Überprüfen Sie vor dem Einsatz der Wintergeräte die Arbeitsfläche auf Hindernisse wie Steine, Abfall oder Unebenheiten.
- Stellen Sie sicher, dass die Wintergeräte bestimmungsgemäss eingestellt und justiert sind.
- Verwenden Sie Streugut wie Salz oder Sand sparsam und gezielt, um unnötige Umweltbelastungen zu vermeiden. Achten Sie darauf, dass das Streugut nicht auf angrenzende Flächen gelangt, z. B. Rasenflächen oder Gewässer.
- Prüfen Sie die Wintergeräte in regelmässigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit, damit sie sicher und effektiv eingesetzt werden können.
- Wenn Sie in einem Team arbeiten oder in Bereichen mit anderen Personen tätig sind, stellen Sie sicher, dass Sie sich gegenseitig sehen und verständigen können. Verwenden Sie gegebenenfalls Warnschilder oder Absperrungen, um auf Ihre Tätigkeiten hinzuweisen.
Bei der Räum- und Streupflicht handelt es sich um eine Verkehrssicherungspflicht. Diese kann sich je nach Kanton in Details und Ausgestaltung unterscheiden, sieht aber grundsätzlich die folgenden Pflichten vor:
- Für private und öffentliche Grundstücke ist die Grundstückseigentümer für die Beseitigung von Eis und Schnee mit entsprechenden Wintergeräten verantwortlich.
- Für öffentliche Strassen ist der Träger der Strassenbaulast für die Räumung und Streuung in der Pflicht.
- Für Mietende besteht die Räum- und Streupflicht nur dann, wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten ist.
- Die Streupflicht besteht in der Regel in der Zeit des Fussgängerverkehrs zwischen 7 und 21 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten erfolgt die Benutzung von Geh- und Fahrwegen auf eigene Gefahr.
Der Winterdienst kann auch auf gewerbliche Unternehmen übertragen werden. Wird die Verkehrssicherungspflicht verletzt, können Schadensersatzansprüche bzw. eine zivilrechtliche Haftung im Falle eines Unfalls entstehen.